Beuth zu Verbot von Ansaar

5. Mai 2021 ©
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Berlin/Wiesbaden (dpa/lhe) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den salafistischen Verein Ansaar International und alle Ableger der islamistischen Vereinigung verboten.
Wie sein Ministerium mitteilte, wurde das Verbot am frühen Mittwochmorgen mit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in zehn Bundesländern vollzogen, darunter auch in Hessen. Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) nannte das bundesweite Verbot ein starkes Signal des Rechtsstaats gegen islamistische Terrorstrukturen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Nordrhein-Westfalen
Zur Begründung des Verbots erklärte das Bundesinnenministerium, die Spendensammlungen von Ansaar seien in der Absicht erfolgt, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben, insbesondere an die Al-Nusra-Front in Syrien, die 2017 in der Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS) aufgegangen war, an die palästinensische Hamas sowie an Al-Shabaab in Somalia. Die Unterstützung komme diesen Vereinigungen teilweise direkt zugute. Teilweise würden Hilfsprojekte unterstützt, «die jedoch unmittelbar zum Wirkungskreis der jeweiligen terroristischen Vereinigung zu zählen sind.»
Das Ministerium ist außerdem der Auffassung, dass die Missionierungsaktivitäten der Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Hier würden «fortlaufend Feinde einer Weltordnung geschaffen, welche die Menschenwürde Andersgläubiger schützt». Kinder aus Deutschland würden in die von Ansaar im Ausland aufgebauten Einrichtungen geschickt, «um dort salafistisch-extremistische Inhalte zu verinnerlichen und zurück nach Deutschland zu tragen». Personelle Überschneidungen gibt es dem Vernehmen nach zwischen dem Ansaar-Vereinsgeflecht und dem durch Koran-Verteilaktionen bekannt gewordenen Verein Die Wahre Religion/Lies!, der 2016 verboten worden war.
«Wer den Terror bekämpfen will, muss seine Geldquellen austrocknen», sagte Seehofer. «Wer angeblich Spenden für einen guten Zweck sammelt, dann aber Terroristen finanziert, kann sich nicht hinter unserem Vereinsrecht verstecken». Ausgangspunkt für das Verbot war eine Großrazzia bei dem Netzwerk im April 2019, bei der umfangreiches Material beschlagnahmt worden war. Ansaar International hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf, die Teilorganisation WWR-Help im nordrhein-westfälischen Neuss. Etwa die Hälfte der 90 Menschen und Objekte, die damals betroffen waren, befanden sich in NRW.
Zu dem Geflecht von Vereinigungen, die nun verboten wurden, gehört den Angaben zufolge auch die nach dem deutsch-tunesischen Fußballspieler benannte Änis Ben-Hatira Foundation, zudem das Somalische Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V., der Verein Frauenrechte ANS.Justice, Ummashop und Helpstore Secondhand UG sowie Better World Appeal. Durch die unwahre Angabe, die Gelder würden ausschließlich humanitären Zwecken zugutekommen, seien Spender betrogen worden, stellte das Bundesinnenministerium fest.
«Wir hatten in Hessen frühzeitig vor den Aktivitäten dieser salafistischen Gruppierung gewarnt», erklärte Landesinnenminister Beuth. Diese Form der Finanzierung des islamistischen Terrors werde mit dem Verbot nun nachhaltig zerschlagen. Prominentester Unterstützer der Spendensammler für den islamistischen Terrorismus sei der ehemals hessische Profifußballer Ben-Hatira, der unter anderem beim SV Darmstadt 98 spielte.
«Ihm haben der deutsche Fußball und das Land Hessen zurecht die Rote Karte gezeigt», betonte Beuth. Die hessischen Sicherheitsbehörden würden auch fortan darauf achten, dass von den nunmehr verbotenen Organisationen, ihren Mitgliedern und Unterstützern keine Gefahren mehr ausgehen.
© dpa-infocom, dpa:210505-99-476112/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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