Corona-Testpflicht für Grenzgänger aus Moselle läuft aus
5. Mai 2021
©
5. Mai 2021
©
Saarbrücken (dpa/lrs) - Im kleinen Grenzverkehr zwischen dem französischen Gebiet Moselle und dem Saarland wird es vom 13.
Mai Erleichterungen geben: Die besondere Testpflicht für Grenzgänger auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder Uni falle dann weg, teilte der Bevollmächtigte für Europaangelegenheiten des Saarlandes, Roland Theis (CDU), am Mittwoch in Saarbrücken mit. Zudem trete wieder die 24-Stunden-Regelung in Kraft, die Personen bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden von der Testpflicht befreit.
Grund für die Neuregelung ist, dass das Département Moselle seit dem 2. Mai kein Virusvariantengebiet mehr ist. Moselle gilt nun wie ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet. Moselle war zum 2. März als Virusvariantengebiet eingestuft worden, da sich die südafrikanische Variante massiv ausgebreitet hatte. Damit einher gingen verschärfte Einreiseregeln: Menschen aus Moselle hatten einen negativen Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte.
Das ist nun bald vorbei: Mit den von der Landesregierung beschlossenen Regelungen «gelten bald für die Pendler aus der Moselle die gleichen Regeln wie für Menschen, die im Saarland einen Wohnsitz haben», sagte Theis. Auch Frankreich nehme Pendler und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Radius von 30 Kilometern von der Testpflicht aus.
Der öffentliche Personennahverkehr, der rund zwei Monate ausgesetzt war, ist am 3. Mai wieder aufgenommen worden. Dass die Ausnahmen bei der Testpflicht im Grenzverkehr erst am 13. Mai in Kraft treten, hängt damit zusammen, dass nach dem Beschluss zur Neueinstufung von Moselle eine Übergangsfrist von zehn Tagen besteht. Und diese läuft am 12. Mai aus.
© dpa-infocom, dpa:210505-99-474231/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH