Waschstraße: Haftung beim Bremsen und zögerlichem Losfahren
3. Mai 2021
©
3. Mai 2021
©
- Autofahrer, die in einer abbremsen oder nur zögerlich ausfahren, haften für Schäden an ihren Autos. Wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken nach Mitteilung vom Montag entschied, müssen Autofahrer in der den Fuß von der Bremse lassen, aber auch sofort losfahren, wenn der Waschvorgang erledigt ist (Urteil vom 27.
- Autofahrer, die in einer abbremsen oder nur zögerlich ausfahren, haften für Schäden an ihren Autos. Wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken nach Mitteilung vom Montag entschied, müssen Autofahrer in der den Fuß von der Bremse lassen, aber auch sofort losfahren, wenn der Waschvorgang erledigt ist (Urteil vom 27. Januar, Az. 1 U 63/19).
Ein Autofahrer hatte demnach mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht teilweise Erfolg. Er hatte den Angaben zufolge sowohl von dem Betreiber einer als auch einem anderen Fahrer Schadenersatz gefordert. Er hatte demnach in einer Waschanlage gebremst, weil das vor ihm stehende Auto am Ende der nicht unverzüglich losgefahren war. Dadurch war sein Auto aus dem Mitnehmer des Förderbands gerutscht und beschädigt worden.
Den Rest hat der Kläger selbst zu tragen, da allgemein bekannt sei und vor der Einfahrt in die auch erläutert werde, dass das vom Förderband gezogene Auto nicht abgebremst werden dürfe. Die schalte automatisch ab, wenn sich zwei Autos zu nahe kommen, was Kollisionen verhindere. Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH