Verwirrung: Vermeintliches Verbot von Wahlveranstaltungen

22. April 2021 ©
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- Eine Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen zur Landtagswahl hat am Donnerstag in Sachsen-Anhalt für gesorgt. In dem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte, das der dpa vorliegt, hieß es unter anderem, dass Wahlkampfveranstaltungen, die keine Versammlungen seien, verboten wären.
- Eine Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen zur Landtagswahl hat am Donnerstag in Sachsen-Anhalt für gesorgt. In dem Schreiben an die Landkreise und kreisfreien Städte, das der dpa vorliegt, hieß es unter anderem, dass Wahlkampfveranstaltungen, die keine Versammlungen seien, verboten wären. Auch bei Wahlkampfwerbung an Infoständen der Parteien handele es sich um Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsverbot nach der Corona-Eindämmungsverordnung unterlägen. Am Nachmittag zog das Landesverwaltungsamt die Rundverfügung zurück.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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