Karlsruhe: Leistungskürzungen bei Asylbewerbern ist Thema
19. April 2021
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19. April 2021
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Die Frage, ob alleinstehenden Flüchtlingen die Sozialleistungen gekürzt werden dürfen, wenn sie in einer Sammelunterkunft leben, wird zum Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Das Sozialgericht Düsseldorf hält die Praxis für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletze.
/Düsseldorf (dpa) - Die Frage, ob alleinstehenden Flüchtlingen die Sozialleistungen gekürzt werden dürfen, wenn sie in einer Sammelunterkunft leben, wird zum Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Das Sozialgericht Düsseldorf hält die Praxis für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletze. Wie das Gericht am Montag mitteilte, setzte die zuständige Kammer ein Verfahren aus und gab die Frage an weiter.
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Hält ein Gericht eine Vorschrift, die es anwenden müsste, für verfassungswidrig, ist es verpflichtet, einzuschalten. Bei den Leistungskürzungen hatte die GFF für solche Vorlagen ein Muster veröffentlicht, von dem das Sozialgericht nun Gebrauch machte.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH