Ausgangsbeschränkung: Weiterer Landrat scheitert vor Gericht
13. April 2021
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13. April 2021
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Bröhr hatte als Privatmann in einem Eilverfahren Widerspruch gegen die nächtliche eingelegt, die er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis vorerst bis zum 20. April verfügt hatte.
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Bröhr hatte als Privatmann in einem Eilverfahren Widerspruch gegen die nächtliche eingelegt, die er wegen hoher Corona-Fallzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis vorerst bis zum 20. April verfügt hatte. Dort hatte die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten - daraufhin wurde Bröhr nach eigener Aussage vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium zu der gezwungen. Demnach dürfen die Bürger seines Kreises zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr außer bei triftigen Gründen nicht mehr ihre Häuser verlassen.
Joachim Streit, künftiger Freie-Wähler-Fraktionschef im Mainzer Landtag, war kürzlich als Privatperson mit seinem Widerspruch gegen die nächtliche vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert (Az. 6 L 1219/21.TR).
: «Wir werden Klage in der Hauptsache erheben.» Mit Blick auf mögliche künftige en gehe es um die Klärung der Frage, «war das alles rechtmäßig, was in Rheinland-Pfalz als Ausgangssperren erlassen wurde, oder liegen hier massive rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen vor»? Zuvor hatten andere Medien über Streits Klageankündigung berichtet.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH