Ministerium: Maskenpflicht an Schulen gilt
11. April 2021
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11. April 2021
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- Thüringens Schüler müssen mit Schulbeginn nach den Osterferien am Montag eine Schutzmaske tragen. Daran ändere auch ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts, teilte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt mit.
- Thüringens Schüler müssen mit Schulbeginn nach den Osterferien am Montag eine Schutzmaske tragen. Daran ändere auch ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts, teilte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag in Erfurt mit. Das Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde, könnte «rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten» haben. Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an Thüringens Schulen insgesamt, erklärte das .
Die Landeselternvertretung kritisierte das Agieren des s bei der Maskenpflicht. Bildungs- und Gesundheitsministerium hatten erst am Freitag gemeinsam vereinbart, die Maskenpflicht im Unterricht für alle Klassenstufen in Thüringen einzuführen. Zudem sollen Schülern und schulischem Personal kostenfrei und freiwillig zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests angeboten werden.
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Laut erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses durch das Gericht. Er habe keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordnet wurden. «Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen», heißt es in der Mitteilung des Bildungsministeriums. Zudem werfe die Entscheidung «gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf».
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH