Gericht: Langzeit-Quarantäne ist rechtswidrig

9. April 2021 ©
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- : : 7 L 214/21) zur häuslichen Quarantäne gewandt. Das setzte die Anordnungen am Freitag vorläufig außer Kraft.
Hintergrund war, dass die Kinder dieselbe Kindergartengruppe besucht hatten wie ein positiv auf Corona getestetes Kind, erläuterte das in einer Mitteilung. Die Aufhebung der Quarantäne sollte laut den Anordnungen der Kommunen frühestens 14 Tage nach dem Kontakt zu dem positiv getesteten Kind nach Vorlage eines negativen PCR-Tests erfolgen können. Und nur dann, wenn nach Wertung der Gesamtumstände eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten sei.

Ungeachtet dessen stufte das das Fortbestehen der Quarantäne-Anordnung in den beiden Fällen als unverhältnismäßig ein. Seit dem Kontakt seien inzwischen 25 Tage vergangen. Von einem Ansteckungsverdacht könne jetzt nicht mehr ausgegangen werden. Angesichts dessen dürfe auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests für eine Beendigung der Quarantäne nicht mehr gefordert werden. Die Kommunen können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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