Hanau: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibehörden
24. März 2021
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Die Anwälte der er Opfer-Familien haben gut ein Jahr nach dem rassistisch motivierten Anschlag schwere Vorwürfe gegen die Polizeibehörden erhoben. In einem Schreiben an das hessische Innenministerium mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hätten sie den Polizeikräften und -behörden vorgeworfen, «die Mordtaten des Täters in durch amtspflichtwidrige Versäumnisse begünstigt beziehungsweise nicht verhindert zu haben», teilte die «Initiative 19.
/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Anwälte der er Opfer-Familien haben gut ein Jahr nach dem rassistisch motivierten Anschlag schwere Vorwürfe gegen die Polizeibehörden erhoben. In einem Schreiben an das hessische Innenministerium mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hätten sie den Polizeikräften und -behörden vorgeworfen, «die Mordtaten des Täters in durch amtspflichtwidrige Versäumnisse begünstigt beziehungsweise nicht verhindert zu haben», teilte die «Initiative 19. Februar » am Mittwoch mit.
Der 43-jährige Deutsche Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 in neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. In der Initiative hatten sich Überlebende sowie Hinterbliebene der Opfer zusammengeschlossen. Anwaltlich vertreten werden sie vom ehemaligen hessischen Justizminister, Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, sowie dem Staatsrechtler Günter Frankenberg. Die Dienstaufsichtsbeschwerde richte sich gegen die nach dem Anschlag am Einsatz beteiligten hessischen Polizeibehörden, sagte Plottnitz der Deutschen Presse-Agentur.
Konkret gehe es in der Dienstaufsichtsbeschwerde um eine in der Tatnacht möglicherweise verschlossene Notausgangstür am zweiten der beiden Tatorte sowie um die «technisch unzulängliche und unterbesetzte Notrufanlage» der er Polizeistation, hieß es in der Mitteilung. Auch Versäumnisse im Umgang mit den Angehörigen monieren die Anwälte. So seien die Familien über Stunden nicht über den Tod ihrer Angehörigen informiert worden, sagte von Plottnitz.
Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte Anfang Februar dieses Jahres Engpässe beim Notruf der er Polizeistation in der Tatnacht eingeräumt, zugleich aber betont, die Beamten seien dennoch innerhalb von ein bis zwei Minuten am ersten Tatort gewesen. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, der Notausgang sei auf polizeiliche Anweisung verschlossen gewesen. «Die hessische Polizei würde niemals Anweisungen erteilen, die den Gesetzen zuwiderlaufen», erklärte der Minister dazu.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH