DTB: Expertise kann Untersuchung nicht in Frage stellen
18. März 2021
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18. März 2021
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- Der Konflikt zwischen dem Deutschen Turner-Bund und dem Olympiastützpunkt Chemnitz wegen der Weiterbeschäftigung von Turn-Trainerin Gabriele Frehse spitzt sich weiter zu. Der wies am Donnerstag die im Auftrag des Olympiastützpunktes erstellte Expertise zu den Missbrauchsfällen in Chemnitz zurück.
- Der Konflikt zwischen dem Deutschen Turner-Bund und dem Olympiastützpunkt Chemnitz wegen der Weiterbeschäftigung von Turn-Trainerin Gabriele Frehse spitzt sich weiter zu. Der wies am Donnerstag die im Auftrag des Olympiastützpunktes erstellte Expertise zu den Missbrauchsfällen in Chemnitz zurück.
«Diese 'Expertise' wurde in Unkenntnis des Untersuchungsberichts der vom beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und auch darüber hinaus auf gänzlich unvollständiger Tatsachengrundlage erstellt. Sie ist nicht im Ansatz geeignet, die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung in Frage zu stellen», hieß es vom . Erst recht sei diese Expertise nicht dazu geeignet, die Schilderungen der betroffenen Athletinnen in Zweifel zu ziehen.
Nach einer Untersuchung durch eine Frankfurter Kanzlei hatte der «schwerwiegende Pflichtverletzungen» von Frehse festgestellt. Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer und weitere Turnerinnen hatten der Trainerin vorgeworfen, sie im Training schikaniert, Medikamente ohne ärztliche Verordnung verabreicht und keinen Widerspruch zugelassen zu haben. Frehse hat die Vorwürfe mehrfach bestritten.
Der habe nun zur Kenntnis genommen, dass der Olympiastützpunkt seine Bemühungen offenbar auf den Versuch konzentriere, die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung zu diskreditieren, statt aus diesen Ergebnissen die gebotenen Konsequenzen zu ziehen, hieß es vom .
Der Olympiastützpunkt hatte eine Expertise zur Stellungnahme des -Präsidiums durch den neutralen Gutachter Professor Udo Rudolph von der Universität Chemnitz anfertigen lassen. Darin heißt es, dass für eine offene und strukturierte Aufarbeitung der Ereignisse eine sachkundige, unabhängige und offene Untersuchung unabdingbar sei. Die Untersuchung der Frankfurter Kanzlei weise Unzulänglichkeiten bezüglich einer unvoreingenommenen Befragung der Zeugen auf.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH