Geflügelpest: Landkreis Kassel ordnet Stallpflicht an

16. März 2021 ©
16. März 2021 ©
- Zum Schutz vor der Vogelgrippe dürfen Geflügelhalter in Teilen des Landkreises Kassel ihre Tiere nicht mehr frei laufen lassen. Stattdessen müssen diese von Freitag an in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden, teilte der Landkreis am Dienstag mit.
- Zum Schutz vor der Vogelgrippe dürfen Geflügelhalter in Teilen des Landkreises Kassel ihre Tiere nicht mehr frei laufen lassen. Stattdessen müssen diese von Freitag an in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden, teilte der Landkreis am Dienstag mit. Die sogenannte Aufstallungspflicht gelte zunächst allerdings nur für ausgewiesene Risikogebiete für die .

«Das Virus ist in der Wildvogelpopulation bereits weit verbreitet und hoch ansteckend. Hinzu kommt, dass durch den zurzeit stattfindenden Vogelzug zurück in die Brutgebiete eine erhöhte Gefahr der weiteren Verschleppung des virus besteht» begründete die Fachbereichsleiterin für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Sabine Kneißl, die Entscheidung.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

Keine ähnlichen Artikel gefunden.

expand_less