Gericht: Betriebsverbot im Einzelhandel rechtens

2. März 2021 ©
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- Das betonte, die Sieben-Tage-Inzidenz liege bundesweit bei über 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. In dieser Lage seien «bundesweit abgestimmte» und auf eine «effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben».
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Das betonte, die Sieben-Tage-Inzidenz liege bundesweit bei über 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. In dieser Lage seien «bundesweit abgestimmte» und auf eine «effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben». Eine punktuelle Öffnung des Einzelhandels in einigen Kreisen könne zu «umfangreichen Kundenströmen» auch aus anderen Bundesländern führen -
Auch die Tatsache, dass Friseurbetriebe, Gärtnereien und Blumenläden wieder öffnen dürfen, der Textileinzelhandel aber nicht, sei rechtens. Das stellte diesbezüglich keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz fest. Friseure dienten der Grundversorgung der Bevölkerung und unterschieden sich darin von Einzelhandelsunternehmen, argumentierten die Richter. In der Gartenbaubranche wiederum sei im Vergleich zum übrigen Einzelhandel ein geringeres Kundenaufkommen zu erwarten. Noch dazu spiele sich dort vieles im Freien ab.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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