Stasi übernimmt Sperrgebiet samt Gefängnis

25. Februar 2021 ©
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Am 1. März 1951 übernahm das DDR-Ministerium für Staatssicherheit in Ost-Berlin vom sowjetischen Geheimdienst ein Sperrgebiet samt Gefängnis in Hohenschönhausen.
Berlin (dpa) - Am 1. März 1951 übernahm das DDR-Ministerium für Staatssicherheit in Ost-Berlin vom sowjetischen Geheimdienst ein Sperrgebiet samt Gefängnis in Hohenschönhausen. Die heutige Gedenkstätte erinnert an das historische Datum und stellt Häftlingsbiografien in der neuen Reihe «Am Tag der Verhaftung» vor.
Verhaftungen ohne Rechtsgrundlage, Vernehmungen mit massiver Gewalt und Haftstrafen ohne Urteile - mit diesen menschenverachtenden Methoden sei vorgegangen worden, sagte Gedenkstätten-Leiter Helge Heidemeyer der Deutschen Presse-Agentur. Zum Alltag der Häftlinge gehörten demnach Licht- und Schlafentzug sowie absolute Isolierung. Berüchtigt war auch das sogenannte U-Boot - ein Keller mit Zellen ohne Fenster.
Nach Kriegsende hatte die sowjetische Besatzungsmacht ab Mai 1945 an der Genslerstraße zunächst in einem leerstehenden Komplex und Baracken das sogenannte Speziallager Nr. 3 eingerichtet. Von hier wurden mehr als 16 000 «feindliche Elemente» in andere Lager der Sowjets gebracht.
Die Stasi baute das Areal im Laufe der Jahre zu ihrem zentralen Untersuchungsgefängnis aus. In Hohenschönhausen waren laut Gedenkstätte von 1951 bis 1989 mehr als 11 000 Menschen inhaftiert, darunter auch Bürgerrechtler wie Bärbel Bohley oder Jürgen Fuchs.
Die ersten Häftlinge nach Stasi-Übernahme wurden demnach am 28. April 1951 nach Hohenschönhausen verlegt. Einer davon war der Rechtswissenschaftler Helmut Brandt (1911-1998). Der Staatssekretär im DDR-Justizministerium hatte die «Waldheimer Prozesse» kritisiert und fiel damit in Ungnade, so die Gedenkstätte.
1950 war in fast 3400 Schnellverfahren über mutmaßliche NS-Verbrecher entschieden worden, die aus sowjetischen Internierungslagern kamen. Im Zuge dieser Prozesse wurden 24 der 33 Todesurteile in einer Nacht- und Nebelaktion im Keller des Gefängnisses Waldheim (heute Sachsen) vollstreckt.
Im September 1950 wurde Brandt in Ost-Berlin verhaftet und saß knapp vier Jahre ohne Gerichtsverfahren in U-Haft. 1954 in einem Geheimprozess verurteilt wegen «staatsfeindlicher Arbeit», saß er acht Jahre in Haft. 36 Stunden nach seiner Entlassung im September 1958 wurde er bei einem Fluchtversuch erneut verhaftet. Die Bundesrepublik kaufte Brandt 1964 frei. Danach arbeitete er im wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Bonn.
© dpa-infocom, dpa:210225-99-583747/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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