BGH sagt Verhandlung zum Software-Update für VW-Diesel ab
Das Software-Update musste nachträglich aufgespielt werden, um die unzulässige Abschalteinrichtung in Millionen Fahrzeugen zu entfernen. Sie hatte heimlich dafür gesorgt, dass die Diesel-Autos in Tests deutlich weniger giftige Stickoxide ausstießen als im Straßenverkehr.
Der Kläger hatte Volkswagen vorgeworfen, mit dem Update eine neue unzulässige Technik aktiviert zu haben. Nun schwanke der Schadstoffausstoß je nach Außentemperatur. Auf diese Karte setzen vor Gericht vor allem Diesel-Besitzer, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Skandals im Herbst 2015 gekauft haben. Ihnen steht nämlich nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung kein Schadenersatz von VW zu, denn dem Konzern könne danach keine Täuschung mehr vorgeworfen werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage zuletzt abgewiesen.
VW war sehr an einer höchstrichterlichen Klärung interessiert und hatte Auswirkungen auf Tausende laufende Verfahren erwartet. Ursprünglich hatte sogar noch ein zweiter Fall zum Software-Update verhandelt werden sollen, hier wurde die Revision schon im Januar zurückgezogen. VW hatte nach eigenen Angaben nicht darauf hingewirkt und mit der Klägerin auch keinen Vergleich geschlossen.
© dpa-infocom, dpa:210219-99-511970/5
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