31 Verfahren wegen Corona-Hilfen-Betrugs
19. Februar 2021
©
19. Februar 2021
©
In der ersten Phase der Corona-Pandemie hat es in Brandenburg vergleichsweise wenige Verfahren wegen Betrugs bei Anträgen auf finanzielle Soforthilfen gegeben. Bis Ende September seien 31 Verfahren eröffnet worden, berichtete der stellvertretende Leiter der Potsdam, Thomas Meyer, am Freitag im Corona-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags.
Potsdam (dpa/bb) - In der ersten Phase der Corona-Pandemie hat es in Brandenburg vergleichsweise wenige Verfahren wegen Betrugs bei Anträgen auf finanzielle Soforthilfen gegeben. Bis Ende September seien 31 Verfahren eröffnet worden, berichtete der stellvertretende Leiter der Potsdam, Thomas Meyer, am Freitag im Corona-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags. In den meisten Fällen sei es um Soloselbstständige gegangen. Verfahren wegen Banden- oder erwerbsmäßigem Subventionsbetrug habe es nicht gegeben, erklärte Meyer. In Potsdam ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität angesiedelt.
Bis Ende September seien zudem 97 Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz bearbeitet worden, berichtete Meyer. 93 dieser Verfahren seien ohne strafrechtliche Konsequenzen erledigt worden, in den meisten Fällen habe es sich um Ordnungswidrigkeiten gehandelt. Vor allem zu Beginn des ersten Lockdowns sei es meist um verbotene Zusammenkünfte im privaten Raum gegangen.
© dpa-infocom, dpa:210219-99-508788/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH