Städte und Gemeinden halten Mietpreisbremse für notwendig

19. Februar 2021 ©
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Die Mietpreisbremse in Brandenburg ist nach Ansicht der Städte und Gemeinden nach wie vor notwendig. «Die geplante Verlängerung wird von uns sehr begrüßt», sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf, der Deutschen Presse-Agentur.
Potsdam (dpa/bb) - Die Mietpreisbremse in Brandenburg ist nach Ansicht der Städte und Gemeinden nach wie vor notwendig. «Die geplante Verlängerung wird von uns sehr begrüßt», sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf, der Deutschen Presse-Agentur. «Das Wachstum Brandenburgs führt in immer mehr Gemeinden auch zu Engpässen bei der Wohnungsversorgung.» Neben der Verbesserung der Wohnungsbestände müsse es auch darum gehen, das Wohnungsangebot auszuweiten.
Für teure Mieten in Brandenburg soll es auch künftig einen Dämpfer geben. Das Land verlängert zwar die Mietpreisbremse, sie soll aber in weniger Kommunen als bisher gelten. Für 12 der bisherigen 31 Kommunen fällt die Mietpreisbremse weg. Nach Angaben des Verkehrsministeriums liegt das daran, dass sich der angespannte Wohnungsmarkt seit der ersten Mietpreisbremse 2014 verändert hat. Konkret werden die Verordnungen für eine Kappungsgrenze und für die Mietpreisbegrenzung erneuert.
Die Linksfraktion im Landtag warnt jedoch: «Es droht ein Anstieg der Mieten.» Der Städte- und Gemeindebund bedauert den Wegfall in einigen Kommunen. «Grundsätzlich wäre aus hiesiger Sicht eine weitere Gebietskulisse besser», sagte Graf vom Städte- und Gemeindebund. Er wies aber auch darauf hin, dass einige Städte und Gemeinden neu aufgenommen würden.
Nach der Mietpreisbremse darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Regelung sind Neubauten. Die Kappungsgrenze gilt bei laufenden Verträgen. Hier werden Mieterhöhungen statt auf 20 auf maximal 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt. Für welche Kommunen die Grenze gilt, unterliegt bestimmten Kriterien wie der Höhe der angebotenen Mieten und der Anzahl der angebotenen Wohnungen.
© dpa-infocom, dpa:210219-99-503756/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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