Lebensmittelkontrollbehörde ist verfassungswidrig
18. Februar 2021
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Neuer Ärger für die Lebensmittelkontrollbehörde KBLV: Nach einem am Donnerstag in München vorgestellten Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen im Landtag arbeitet die 2018 von der Staatsregierung gegründete «Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) auf einer formell verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage.
München (dpa/lby) - Neuer Ärger für die Lebensmittelkontrollbehörde KBLV: Nach einem am Donnerstag in München vorgestellten Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen im Landtag arbeitet die 2018 von der Staatsregierung gegründete «Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) auf einer formell verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage. Konkret monierte der Autor der , der Münchner Rechtsanwalt Markus Kraus, die gesetzlich vorgegebene Zuständigkeit der Behörde für ausgewählte Unternehmen.
Die KBLV hatte Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittelskandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe wie die Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV.
Wegen der Arbeitsweise der Kontrollbehörde hatte es in der Vergangenheit bereits wiederholt Ärger gegeben. So wehrten sich bereits mehrere Betriebe etwa aus Niederbayern und der Oberpfalz dagegen. Auch der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits festgestellt, dass aus der Rechtsvorschrift, die die Zuständigkeit regelt, nicht ausreichend hervorgehe, welche Betriebe die Behörde kontrollieren soll.
In der Folge hatte das übergeordnete Umwelt- und Verbraucherschutzministerium erklärt, dies mit einer geänderten Verordnung klarstellen zu wollen. Doch auch diese Neuregelung ist der zufolge verfassungswidrig, da im Gesetzgebungsverfahren die vorgeschriebene Anhörung relevanter bayerischer Verbände nicht erfolgt sei.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH