Staatsanwalt für lebenslange Haft
17. Februar 2021
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17. Februar 2021
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In dem Aufsehen erregenden Münchner Mordprozess um zwei spurlos verschwundene Frauen fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten. Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
München (dpa/lby) - In dem Aufsehen erregenden Münchner Mordprozess um zwei spurlos verschwundene Frauen fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten. Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ehefrau im Juli 2019 im Streit getötet und danach auch seine Stieftochter umgebracht zu haben. «Sie war nur 16 Jahre alt», sagte Staatsanwalt Daniel Meindl am Mittwoch am Landgericht München I. «Sie hatte ihr ganzes Leben noch vor sich.» Der Deutsch-Russe ist wegen Totschlags und Mordes angeklagt, auch wenn seine mutmaßlichen Opfer trotz intensiver Suche - vor allem in einem Waldgebiet im Münchner Osten - nie gefunden wurden. «Nur der Angeklagte weiß, warum die Beiden sterben mussten und wo sich ihre Leichen befinden.»
Der Angeklagte hat vor Gericht bestritten, mit dem Verschwinden seiner Frau und seiner Stieftochter etwas zu tun zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der Mann die beiden Frauen nacheinander «am ehesten durch massive, stumpfe Gewalt gegen den Kopf» getötet hat. Danach fuhr er laut Anklage in einen Baumarkt, kaufte Farbe und strich Wände. Außerdem entfernte er einen Wohnzimmerteppich und eine Fußmatte aus dem Flur.
Diese fand die Polizei später - mit dem Blut der beiden mutmaßlichen Opfer verschmiert - in einem Waldstück. Es sind die Haupt-Indizien in dem Mordprozess ohne Leiche. Zum Schluss richtete der Staatsanwalt das Wort noch einmal direkt an den Angeklagten und bat ihn, nach Abschluss des Verfahrens mitzuteilen, wo sich die Leichen befinden. «Das ist das einzig Positive, was Sie in diesem Fall noch tun können - für die Hinterbliebenen und auch für sich selbst.»
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH