Landesregierung passt Corona-Bekämpfungsverordnung an
12. Februar 2021
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12. Februar 2021
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Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am Freitag Änderungen zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Mainz (dpa/lrs) - Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am Freitag Änderungen zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Änderungsverordnungen, die am Sonntag in Kraft treten, enthalten im Klarstellungen und Fristverlängerungen, teilte das Sozialministerium am Freitagabend mit. Die angekündigten Öffnungen der Friseurgeschäfte sowie der Fahrschulen würden in einer kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die zum 1. März in Kraft treten wird.
Eine der aktuellen Änderungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung betrifft die Ausweitung der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Sie gilt den Angaben zufolge nun auch für erlaubte körpernahe Dienstleistungen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Bereits an diesem Freitag tritt die abgeänderte Absonderungsverordnung in Kraft, die nun vorschreibt, dass eine Absonderung stets mindestens 14 Tage dauert. Ebenfalls neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Angehörige des Hausstands einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben. Im Falle einer Virus-Mutationen ist zum Beenden der Quarantänezeit ein zusätzlicher PCR-Test nötig, der frühestens am elften Tag vorgenommen werden kann. Ist der Test positiv, muss der Infizierte nochmals sieben Tage in Quarantäne.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH