Neue Regelungen sollen Studierende entlasten
12. Februar 2021
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Studierende in Hessen, die in diesem Wintersemester wegen der Folgen der -Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erleiden. «Damit alle auch weiterhin ihr Studium erfolgreich absolvieren können, bleiben wir im Rahmen unseres gemeinsam erarbeiteten Hybridsemesterkonzepts flexibel», betonte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) am Freitag.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Studierende in Hessen, die in diesem Wintersemester wegen der Folgen der -Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erleiden. «Damit alle auch weiterhin ihr Studium erfolgreich absolvieren können, bleiben wir im Rahmen unseres gemeinsam erarbeiteten Hybridsemesterkonzepts flexibel», betonte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) am Freitag. Neue Regelungen sollten die Studierenden nun im -Semester entlasten. « erschwert das Studium ohnehin, gerade für Studierende in der Abschlussphase», sagte Dorn. «Deshalb wollen wir bei den Rahmenbedingungen soweit möglich eine Entlastung schaffen.»
Wie bereits für alle im Sommersemester 2020 Eingeschriebenen wird die Regelstudienzeit den Angaben zufolge nun auch für das Wintersemester um ein zusätzliches Semester erhöht. Damit sei eine weitere Verlängerung des möglichen Bafög-Bezugs gewährleistet.
Wer unter -Bedingungen eine eigentlich nicht wiederholbare Hochschulprüfung im laufenden Wintersemester nicht bestanden hat, bekommt zudem einen weiteren Versuch - vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen Verstoß gegen die Prüfungsordnung gehandelt habe. Studierende, die ihr Studium abschließen können oder es im kommenden Sommersemester an einer anderen Hochschule fortsetzen wollen, wegen der Pandemie an der bisherigen Hochschule dann aber noch Prüfungen ablegen müssen, können dies tun, ohne sich an ihrer alten Hochschule erneut immatrikulieren zu müssen. Die dafür eigentlich fälligen Gebühren und Beiträge fallen nicht an, hieß es.
Die neuen Reglungen betreffen die fünf hessischen Universitäten, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, drei Kunsthochschulen sowie die Hochschule Geisenheim und die staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen, nicht aber die Verwaltungsfachhochschulen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH