Denkmalschutz für Villa von NS-belastetem Architekten
11. Februar 2021
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Eine Villa des in die NS-Diktatur verstrickten Architekten Emil Fahrenkamp (1885-1966) darf laut Gerichtsurteil als Denkmal geschützt werden. Das Denkmalrecht sehe keinen Ausschluss aus politisch-moralischen Gründen vor, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag mit.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Villa des in die NS-Diktatur verstrickten Architekten Emil Fahrenkamp (1885-1966) darf laut Gerichtsurteil als Denkmal geschützt werden. Das Denkmalrecht sehe keinen Ausschluss aus politisch-moralischen Gründen vor, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Fahrenkamp hatte die 1957 erbaute Villa in Ratingen-Hösel für einen Industrie-Manager entworfen (Az.: 28 K 823/18).
Fahrenkamp hatte den Bau der Hermann-Göring-Meisterschule in der Eifel geleitet und war von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels mit dem Innenausbau von Schloss Rheydt und dem Bau der Filmstadt Babelsberg beauftragt worden. Göring lud ihn zum Berliner Opernball ein. 1937 plante Fahrenkamp die Düsseldorfer Ausstellung «Schaffendes Volk». Im gleichen Jahr machten ihn die Nazis zum Direktor der Düsseldorfer Kunstakademie. Nach dem Krieg trat er als Akademiedirektor zurück und verlor unter den Alliierten auch seine Professur.
Der Eigentümer der Villa hatte gegen die Aufnahme des Hauses in die Denkmalliste geklagt. Fahrenkamp sei denkmalunwürdig. Er konnte einen kleinen Teilerfolg erzielen: Im Gegensatz zu Villa und Garten seien der Swimmingpool und das Gartenhaus nicht schützenswert, befand das Gericht.
Fahrenkamps berühmtestes Bauwerk entstand noch vor der NS-Diktatur während der Weimarer Republik 1930/31 in Berlin: Das Shell-Haus am Landwehrkanal gilt auch heute noch als internationales Meisterwerk der Moderne und der Neuen Sachlichkeit. Weil es Adolf Hitler nicht gefiel, soll sich Fahrenkamp später davon distanziert haben.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH