Zulagenaffäre nun endgültig juristisch abgeschlossen

11. Februar 2021 ©
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Gut viereinhalb Wochen vor der Landtagswahl hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof das Vorgehen von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in der Zulagenaffäre endgültig als rechtmäßig bestätigt. Im Zuge der Abwahl der ehemaligen Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg liege keine Verletzung der Fürsorgepflicht vor, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur seit Donnerstag schriftlich vorliegenden Urteil.
Mannheim (dpa/lsw) - Gut viereinhalb Wochen vor der Landtagswahl hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof das Vorgehen von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in der Zulagenaffäre endgültig als rechtmäßig bestätigt. Im Zuge der Abwahl der ehemaligen Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg liege keine Verletzung der Fürsorgepflicht vor, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur seit Donnerstag schriftlich vorliegenden Urteil. Anders als das Verwaltungsgericht Stuttgart sehe der Senat in der Abberufung der Klägerin als Rektorin kein treuwidriges Verhalten beziehungsweise keinen Rechtsmissbrauch.
Die Stuttgarter Richter hatten 2018 den Rauswurf der Rektorin der Hochschule für den Beamtennachwuchs, Claudia Stöckle, durch Hochschulrat, Senat und Ministerium Anfang 2015 als rechtswidrig eingestuft. Stöckle findet laut «Stuttgarter Nachrichten» das Urteil der Richter in Mannheim nicht nachvollziehbar. «Meines Erachtens gehen von dem Urteil des VGH ausgesprochen gefährliche Signale für die Beamtenschaft des Landes Baden-Württemberg aus», wurde sie zitiert. Es wurde keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann aber noch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Der VGH hatte bislang nur den Tenor seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Die 2011 an die Hochschulspitze gewählte Juristin hatte bei ihrem Amtsantritt zahlreiche Mängel in der Hochschule ausgemacht, darunter auch eine dubiose Zulagenpraxis. Aus dieser Entdeckung entwickelte sich die sogenannte Zulagenaffäre. Der Landtag hatte dazu einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Stöckle hatte nach eigenen Worten das Ministerium als Aufsichtsbehörde mehrfach vergeblich um Hilfe bei der Aufarbeitung der Verstöße gebeten. Bauer sei ihrer Fürsorgepflicht für sie als von Mobbing betroffene Beamtin nicht nachgekommen. Bauer hatte damals argumentiert, dass der Umgang mit solchen Problemen in die Verantwortung der Hochschule falle.
© dpa-infocom, dpa:210211-99-393369/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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