Umlage von TV-Zugangskosten beibehalten

11. Februar 2021 ©
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Die Kosten für den Zugang zum Kabelfernsehen oder einer anderen Technik fürs Breitbandfernsehen können bisher auf mehrere Mieter eines Hauses umgelegt werden. Die Bundesregierung hat beschlossen, diese «Umlagefähigkeit» abzuschaffen.
Mainz (dpa/lrs) - Die Kosten für den Zugang zum Kabelfernsehen oder einer anderen Technik fürs Breitbandfernsehen können bisher auf mehrere Mieter eines Hauses umgelegt werden. Die Bundesregierung hat beschlossen, diese «Umlagefähigkeit» abzuschaffen. Vor einer Abstimmung am Freitag im Bundesrat spricht sich die rheinland-pfälzische Medien-Staatssekretärin Heike Raab (SPD) für die Beibehaltung der Regelung aus. In Rheinland-Pfalz sind nach einer Branchenschätzung 460 000 Haushalte von der geplanten Neuregelung betroffen.
«Ein Wegfall der Umlagefähigkeit hätte negative Folgen», sagte Raab der Deutschen Presse-Agentur. Sie verweist sowohl auf soziale als auch auf medienpolitische Auswirkungen. Wenn das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in der Fassung des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen würde, wären die dann erforderlichen Einzelverträge mit höheren Kosten verbunden als die bisherigen Sammelanschlüsse in einem Mietshaus. Ganz besonders würde dies die Bezieher einer Grundsicherung belasten. Deren Kosten für den Kabelanschluss werden bisher als Unterkunftskosten voll übernommen werden, was dann wegfallen würde.
Kabelnetze seien zudem «nach wie vor einer der wichtigsten Verbreitungswege insbesondere für Fernsehinhalte», sagte Raab. Öffentlich-rechtliche wie private Sender könnten bei einer Streichung der Umlagefähigkeit von Kabelnetzen «signifikant an Reichweite verlieren, wenn die beträchtliche Anzahl an Nutzern von Kabelanschlüssen gänzlich auf diese verzichten oder zu Online-Angeboten abwandern». Dies würde eine erhebliche Schwächung dieses Netzes zum Übertragen von Fernsehinhalten bedeuten. «In Zeiten von Verbreitung von Desinformation ist gerade eine Stärkung von Pluralismus und Medienvielfalt unerlässlich und daher im Wege einer ausgewogenen Berichterstattung sicherzustellen», sagte Raab.
Das Wirtschaftsministerium begründete die Gesetzesänderung damit, dass alle Mieter die Chance haben sollten, ihren TV-Zugang selbst zu bestimmen. «Das bisherige System hemmt die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor.» Vorgesehen ist eine Übergangszeit von zwei Jahren. Nur in Gebäuden, in denen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Hausverteilanlage - also Technik samt Kabel - in Betrieb genommen wird, soll es keine Übergangszeit geben.
Die auch als Nebenkostenprivileg bezeichnete Regelung stammt aus den 1980er Jahren, als der Ausbau des Kabelnetzes beschleunigt werden sollte. Nutznießer sind Kabelnetzbetreiber wie Vodafone. Kippt die Umlagefähigkeit, drohen ihnen Umsatzeinbußen - schließlich könnten die Mieter sich dann für andere TV-Zugänge entscheiden, ob Satellit oder Internet über VDSL-Kupferkabel, wie es der Wettbewerber Deutsche Telekom anbietet. Für die Telekom wäre die Gesetzesänderung Rückenwind, um im Fernsehmarkt endlich richtig Fuß zu fassen.
© dpa-infocom, dpa:210211-99-391996/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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