Rheinland-Pfalz schafft Grundlagen für Therapien im Wald
9. Februar 2021
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Rheinland-Pfalz hat Kriterien festgelegt, unter denen ein Wald als therapeutisch wirksam ausgewiesen werden kann. Mit der Verordnung wird eine im vergangenen Jahr in das Landeswaldgesetz aufgenommene Neuerung zur Nutzung als «Kur- und Heilwald» umgesetzt.
Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz hat Kriterien festgelegt, unter denen ein Wald als therapeutisch wirksam ausgewiesen werden kann. Mit der Verordnung wird eine im vergangenen Jahr in das Landeswaldgesetz aufgenommene Neuerung zur Nutzung als «Kur- und Heilwald» umgesetzt. Gerade die Corona-Pandemie zeige, «wie unverzichtbar die Leistungen der Wälder für das Wohlbefinden der Menschen sind», erklärte Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne) am Dienstag in Mainz. Die Verordnung unterstütze insbesondere kommunale Waldbesitzer dabei, zusammen mit medizinischen Einrichtungen «ein attraktives waldtherapeutisches Angebot» zu schaffen.
Für die Anerkennung als «Kur- und Heilwald» muss die Eignung des Waldgebietes nachgewiesen und ein therapeutisches Konzept vorgelegt werden. Kriterien dafür sind etwa Waldinnenklima, Luftfeuchtigkeit, Staubarmut, Ionenkonzentration in der Luft, waldtypische Mikroorganismen, Stille und Ungestörtheit. Der Aufenthalt im Wald könne wie eine Art Aromatherapie wirken, erklärte das Ministerium. Nach Mecklenburg-Vorpommern ist Rheinland-Pfalz den Angaben zufolge das zweite Bundesland mit einer Kur- und Heilwaldverordnung.
Die ersten Kommunen arbeiten bereits an Plänen für eine Ausweisung von Wald-Kurprojekten. Dafür könnten etwa die Wälder in der Umgebung von Kur- und Heilbädern in Frage kommen. Am weitesten fortgeschritten sei eine Initiative der Stadt Lahnstein, erklärte das Umweltministerium.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH