Jahrelang im Sonderurlaub

4. Februar 2021 ©
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Professoren können sich selbst exzellente Leistungen bescheinigen und bekommen dann mehr Geld. Beamte gehen jahrelang in Sonderurlaub.
Mainz (dpa/lrs) - Professoren können sich selbst exzellente Leistungen bescheinigen und bekommen dann mehr Geld. Beamte gehen jahrelang in Sonderurlaub. Und die mehrheitlich landeseigene Lottogesellschaft geht sehr freizügig mit Eintrittskarten von Sponsoren um. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz deckt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht etliche Mängel im Umgang mit Steuermitteln auf. Diesmal stechen besonders drei Kritikpunkte ins Auge.
SONDERURLAUB: Beamte können unbezahlten Sonderurlaub nehmen, wenn dies mit dem dienstlichen Interesse vereinbar ist. «Je länger dieser Urlaub dauert, desto länger und weiter entfernen sie sich von der eigentlichen Dienststelle», sagte der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres. Daher habe das Bundesverwaltungsgericht in einem solchen Fall eine Grenze von sechs Monaten gezogen. In 30 von 244 überprüften Fällen, so ergab die Prüfung des Rechnungshofs in Rheinland-Pfalz, währte der Sonderurlaub aber schon sechs Jahre und länger - in 21 Fällen sogar schon mehr als zehn Jahre. Mitunter wurde Urlaub bis zum Ruhestand gewährt.
Zulässig sei etwa Sonderurlaub von Lehrern für einen Auslandsaufenthalt oder für eine Promotion. Wenn aber jemand Urlaub nehme, um die Geschäftsführung in einem Unternehmen mit einer höheren Vergütung anzunehmen, gebe es Fragen zur Rechtmäßigkeit, sagte Berres. Hier müsse man davon ausgehen, dass das private Interesse über dem dienstlichen stehe. Berres kritisierte auch, dass 15 Beamte während eines Sonderurlaubs befördert wurden - auch wenn sie die neue Position gar nicht antraten. Finanzielle Auswirkungen hat es auch, wenn die Zeit der Beurlaubung aus persönlichen Interessen als «ruhegehaltfähige Dienstzeit» angerechnet wird - mit entsprechend höheren Versorgungsansprüchen. Berres zog in seiner betont sachlich-nüchternen Art die Schlussfolgerung: «Die Verwaltung sollte das überprüfen und verändern.»
PROFESSOREN: Hochschullehrer erhalten zusätzlich zu ihrem Gehalt regelmäßige Leistungszulagen, ohne dass nach Angaben des Rechnungshofs die Voraussetzungen dafür nachvollziehbar überprüft werden. «Man hat das einfach geregelt, indem man die Betroffenen gebeten hat, sich selbst einzuschätzen», sagte Berres. Bis auf zwei Ausnahmen sei die dann meist exzellente Selbsteinschätzung auch so übernommen worden. «Das ist nicht das, was mit dem Gesetz im Einklang steht», rügte der Präsident des Rechnungshofs. «Bei besonders überdurchschnittlichen Leistungen muss man ein Bewertungssystem und Kriterien haben, anhand derer man feststellt, ob überdurchschnittliche Leistungen erbracht wurden.»
Die Behörde überprüfte eine Stichprobe von 250 Professoren an den Hochschulen in Kaiserslautern, Koblenz-Landau, Mainz, Trier und Ludwigshafen. Dabei wurden große Unterschiede bei der Gewährung von besonderen Leistungsbezügen festgestellt: Extra-Geld gab es für 44 Prozent der Professoren an Universitäten und für 74 Prozent der Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, also den ehemaligen Fachhochschulen. Im Schnitt gab es 570 bis 580 Euro jeden Monat zusätzlich. Im Jahr 2019 bedeutete dies Ausgaben von insgesamt 3,6 Millionen Euro.
LOTTO: Die zu 51 Prozent dem Land und im Übrigen den Sportbünden gehörende Lotto Rheinland-Pfalz GmbH erhält von Fußballvereinen wie Mainz 05 Eintrittskarten für VIP-Logen und Tribünenplätze im Wert von durchschnittlich 500 000 Euro im Jahr. Bei der Weitergabe an interne und externe Empfänger habe es keine nachvollziehbaren Kriterien gegeben, kritisierte der Rechnungshof. Außerdem übernahm die Lotto-Gesellschaft Steuern von mehr als 100 000 Euro im Jahr, um die Empfänger der Karten von der Besteuerung eines geldwerten Vorteils zu befreien. Nach der Prüfung sagte die Lotteriegesellschaft zu, die künftige Vergabe von Tribünenkarten in einer Richtlinie neu zu regeln und Ticket-Kontingente im Wesentlichen an karitative Organisationen zu vergeben.
Der Rechnungshof kritisierte aber auch zu hohe Personalausgaben bei der mehrheitlich landeseigenen Gesellschaft. Auch sei der Anteil von teilweise außertariflich bezahlten Führungskräften seit 1993 von damals drei auf mehr als zwölf Prozent gestiegen. Und der bereits 2014 ins Auge gefasste Abbau von zwei der acht Bezirksdirektionen sei immer noch nicht umgesetzt. Eigentlich soll die Lotto-Gesellschaft 20 Prozent ihrer Umsätze ans Land abgeben. In den Jahren 2017 bis 2019 wurde dieses Ziel aber um jeweils mehr als zwei Prozentpunkte unterschritten.
© dpa-infocom, dpa:210204-99-301176/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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