Weiterer Fall von Geflügelpest
Der Betriebsinhaber hatte zunächst erhöhte Tierverluste festgestellt und daraufhin das Veterinäramt des Landkreises informiert. Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigte dann, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt. In dem betroffenen Ort gilt bereits die seit dem 13. Dezember 2020 angeordnete Aufstallungspflicht.
«Wie der Erreger trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in den Betrieb gelangen konnte, wissen wir noch nicht. Der erneute Fall zeigt aber deutlich: Die Seuchensituation ist weiterhin sehr angespannt», erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Sie bitte alle Geflügelhalter, weiterhin wachsam zu sein.
Der Geflügelpesterreger H5N8 war Ende Dezember in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße und Ende Januar 2021 bei einem gewerblichen Putenbestand in der Prignitz festgestellt worden. Außerdem wurde das Virus seit dem vergangenen Herbst bislang bei sieben Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen.
© dpa-infocom, dpa:210203-99-281726/2
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