Verfassungsrichter beraten zu Corona-Einschränkungen
2. Februar 2021
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Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau prüft, ob die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus rechtmäßig sind. Bei einer mündlichen Verhandlung (11.00 Uhr) soll es sowohl um konkrete Maßnahmen gehen als auch darum, ob die Landesregierung die Einschränkungen so wie bisher weiterhin per Verordnung festlegen darf.
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau prüft, ob die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus rechtmäßig sind. Bei einer mündlichen Verhandlung (11.00 Uhr) soll es sowohl um konkrete Maßnahmen gehen als auch darum, ob die Landesregierung die Einschränkungen so wie bisher weiterhin per Verordnung festlegen darf. Zuvor hatten AfD-Abgeordnete Klage gegen eine frühere Verordnung eingereicht und wollten vor allem die damals geltenden Kontaktbeschränkungen im Alltag und die Schließung von Hotels und Gaststätten kippen.
Aus Sicht der AfD sind die Corona-Maßnahmen überzogen und nicht verhältnismäßig. Nach einer ersten Prüfung wiesen die Richter die Klage im Eilverfahren ab. Jetzt werden die Einwände der Kläger als auch die Argumente des Landes im Hauptverfahren intensiver geprüft. Zwar ist inzwischen eine Verordnung mit anderen Regeln in Kraft, ein Urteil der Verfassungsrichter könnte trotzdem Einfluss darauf haben, welche Einschränkungen künftig von wem erlassen werden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH