Eltern können auf Rückerstattung von Kita-Gebühr hoffen

24. Januar 2021 ©
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Wie im Frühjahr 2020 könnten die Eltern von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern in Bayern ihre Beiträge für die Zeit des erneuten Corona-Lockdowns schon bald zurückbekommen. Eine finale Entscheidung in der Koalition steht dem Vernehmen zwar noch aus, das Thema könnte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aber schon bald im Kabinett eine Rolle spielen.
München (dpa/lby) - Wie im Frühjahr 2020 könnten die Eltern von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern in Bayern ihre Beiträge für die Zeit des erneuten Corona-Lockdowns schon bald zurückbekommen. Eine finale Entscheidung in der Koalition steht dem Vernehmen zwar noch aus, das Thema könnte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aber schon bald im Kabinett eine Rolle spielen.
Das zuständige Sozialministerium wollte dies auf Anfrage aber nicht kommentieren. «Wir beobachten die weitere Entwicklung der Situation und sind derzeit in Gesprächen mit den Trägern und Kommunen», sagte der Sprecher von Ressortchefin Carolina Trautner (CSU).
Aus Sorge vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus gibt es in Bayern seit Mitte Dezember nur eine Notbetreuung in den Kitas. In Anspruch nehmen dürfen diese alle Eltern, die die Betreuung nicht selbst organisieren können, unabhängig von ihren jeweiligen Berufen.
In den vergangenen Tagen und Wochen waren die Forderungen nach Kostenerstattungen für Eltern aus den Reihen der Opposition immer lauter geworden. Bisher müssen die Eltern die Gebühren auch zahlen, wenn sie die Kinder zuhause betreuen. Nach dem Beschluss des Ministerrats gilt der Lockdown noch mindestens bis zum 14. Februar.
Im vergangenen Frühjahr hatte die Staatsregierung nach langen Diskussionen entschieden, die Kita-Gebühren für Eltern zumindest teilweise zu erstatten. Dazu wurden an die Träger von Krippen, Kindergärten und Horten Corona-Pauschalen ausgezahlt, die zwischen 150 Euro für Kindergartenkinder und bis zu 300 Euro für Krippenkinder lagen. Die Pauschalen erhielten die Träger für die Monate, in denen die Einrichtungen nur Notbetreuungen angeboten hatten und nur, wenn sie darauf verzichten, die Eltern zur Kasse zu bitten.
Das Finanzministerium hatte die Kosten damals mit 170 Millionen Euro veranschlagt. Eltern, die die Betreuung trotz Lockdown genutzt hatten, erhielten keine Beiträge zurück.
© dpa-infocom, dpa:210124-99-146928/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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