Hunderte Bußgeldbescheide erlassen

23. Januar 2021 ©
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Die meisten Menschen in Schleswig-Holstein halten sich an die Corona-Regeln, doch auch im Norden müssen die Behörden immer wieder Verwarnungen und Bußgeldbescheide aussprechen. Die Zahl der erlassenen Bußgeldbescheide variiert dabei je nach Stadt durchaus, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den vier größten Städten im Land ergab.
Kiel/Lübeck (dpa/lno) - Die meisten Menschen in Schleswig-Holstein halten sich an die Corona-Regeln, doch auch im Norden müssen die Behörden immer wieder Verwarnungen und Bußgeldbescheide aussprechen. Die Zahl der erlassenen Bußgeldbescheide variiert dabei je nach Stadt durchaus, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den vier größten Städten im Land ergab.
In LÜBECK beispielsweise wurden bisher 578 Bußgeldbescheide erlassen und Geldbußen in Höhe von 82 235 Euro festgesetzt (Stand 13. Januar), wie eine Stadtsprecherin sagte. Die Bescheide wurden hauptsächlich gegen Privatpersonen wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum sowie einzelne Gewerbetreibende wegen mangelhafter oder fehlender Kontaktdatenerhebung und Hygienekonzepte erhoben.
In der Landeshauptstadt KIEL wurden seit Pandemiebeginn 135 Bußgeldbescheide erlassen, wie eine Sprecherin der Stadt Kiel sagte. In der ersten Zeit waren die Adressaten hauptsächlich Bürger und Bürgerinnen, die gegen das Ansammlungsverbot und gegen Kontaktbeschränkungen verstoßen haben. Seit dem Spätsommer nach richteten sich die Bescheide nach Angaben der Stadt auch sehr häufig gegen die Betreiber und Betreiberinnen von Restaurants und Friseursalons. Eingenommen wurden 9600 Euro, ausnahmslos wegen Verstößen von vor Oktober 2020: Die Bußgeldbescheide wegen der neueren Verstöße seien noch gar nicht solange bestandskräftig, dass schon Geld fließen könnte, teilte die Sprecherin weiter mit.
In FLENSBURG wurden nach Angaben der Stadt acht Bußgeldbescheide erlassen. In 20 Verfahren befinde man sich in der Anhörungsphase. Bisher wurden demnach Einnahmen in Höhe von rund 2000 Euro erzielt. Nach Angaben der Stadt habe die vorrangige Intention bei den Kontrollen insbesondere in den ersten Monaten der Pandemie darin bestanden, die Betriebe zu beraten und im Rahmen einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung ohne die Verhängung eines Verwarn- und Bußgeldes auf Verstöße hinzuweisen. Hauptsächlich seien Verstöße im Einzelhandel (rund 40 Fälle) festgestellt worden, die übrigen Verstöße erfolgten demnach insbesondere im Gaststättenbereich.
In NEUMÜNSTER beträgt die Gesamtsumme der bisher festgesetzten Bußgelder nach Angaben der Stadt rund 14 500 Euro. Zunächst werden Ermahnungen ausgesprochen. Zuwiderhandlungen werden dann mit Bußgeldbescheiden geahndet. Die meisten Ordnungswidrigkeiten wurden in Neumünster demnach ausgesprochen für Kontaktverstöße und für Zuwiderhandlungen gegen die Maskenpflicht.
Maskenverweigerer zur Kasse zu Bitten scheint indes nicht ganz leicht zu sein. Die Verletzung der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ist in Schleswig-Holstein erst dann bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin trotz mehrfacher Aufforderung keine Maske anlegt, erläuterte die Kieler Stadtsprecherin. «Daher sind zwei vergebliche Aufforderungen Voraussetzung.» Nur wenn jemand, der nicht vom Tragen einer Maske befreit ist, nach zweimaliger Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz anlegt, werden die Personalien aufgenommen und Platzverweise ausgesprochen. «Das ist aber selten der Fall, die meisten Angesprochenen reagieren angemessen», sagte die Sprecherin. Insgesamt liegen der Stadt Kiel seit Ende Oktober 22 Anzeigen vor. Daraus wurden demnach bisher elf Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht erstellt.
In Lübeck ließen sich den Angaben zufolge wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht nicht nachweisen. Die zweite Alternative - die offen kommunizierte Verweigerung - wurde in Lübeck demnach nicht festgestellt. Auch in Flensburg ist das Ergebnis der bisherigen Kontrollen gewesen, dass fast alle ohne Maske angetroffenen und angesprochenen Bürger danach die Maske aufsetzten. Es wurden bisher nur mündliche Verwarnungen ausgesprochen.
© dpa-infocom, dpa:210123-99-138857/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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