Verschärfte Maskenpflicht tritt in Brandenburg in Kraft
23. Januar 2021
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Die Brandenburger müssen ihre Alltagsmasken ab dem heutigen Samstag im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und Büros durch besser schützende Masken ersetzen. Dafür sind nach Angaben der Landesregierung OP-Masken, FFP2-Masken und solche mit der Bezeichnung N95, P2, DS2 oder KN95 zulässig - aber ohne Ausatemventil.
Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger müssen ihre Alltagsmasken ab dem heutigen Samstag im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und Büros durch besser schützende Masken ersetzen. Dafür sind nach Angaben der Landesregierung OP-Masken, FFP2-Masken und solche mit der Bezeichnung N95, P2, DS2 oder KN95 zulässig - aber ohne Ausatemventil. Die verschärfte Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen inklusive Haltestellen, im Einzelhandel - auch auf Parkplätzen -, bei Physiotherapie und Fußpflege sowie in Büros mit Ausnahme fester Plätze und wenn der Abstand eingehalten werden kann. Unter anderen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ausgenommen.
Schulen bleiben geschlossen - außer für Abschlussklassen und Förderschulen. Die Kitas sind grundsätzlich offen, müssen aber schließen, wenn die Zahl neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche über 300 steigt. Das war am Freitag in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Spree-Neiße und in der Stadt Cottbus der Fall. Die Kreise und kreisfreien Städte können aber schon unter diesem Wert die Notbremse ziehen.
Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 14. Februar. Mit einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen - wenn es die Tätigkeit erlaubt.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH