Awo-Bezirksverband klagt gegen frühere Führungskräfte
22. Januar 2021
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Der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Hessen-Süd hat nach personeller Neuaufstellung eine Klage unter anderem gegen den ehemaligen Vorsitzenden und den ehemaligen Generalbevollmächtigten eingereicht. Ziel sei, Schadenersatz für erlittene Vermögensschädigung des Verbands zu bekommen, hieß es in einer Mitteilung.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Hessen-Süd hat nach personeller Neuaufstellung eine Klage unter anderem gegen den ehemaligen Vorsitzenden und den ehemaligen Generalbevollmächtigten eingereicht. Ziel sei, Schadenersatz für erlittene Vermögensschädigung des Verbands zu bekommen, hieß es in einer Mitteilung. Dabei gehe es vor allem um den Verkauf zweier Seniorenheime, die einem Gutachten zufolge erheblich unter dem tatsächlichen Verkehrswert verkauft wurden sowie um überhöhte Beraterhonorare.
Eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft konnte am Freitag nichts zum Eingang der Klage sagen, da es sich um zivilrechtliche Vorgänge handele. Der Verkauf der Heime sei auch Teil der staatsanwaltlichen Ermittlungen des sogenannten Awo-Komplexes. «Das wird alles geprüft.» Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen vor allem mehrere frühere Funktionäre der Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden, wegen Betrugs- und Untreueverdacht.
Der Verkauf der Seniorenheime war auch im Bericht der Task Force unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin beanstandet worden. Der im vergangenen November vorgelegte Bericht kritisierte «sehr deutlich Geschäftsvorfälle in der Vergangenheit, die nicht zum Wohle der Awo Hessen-Süd getätigt wurden.» Der betroffene Bezirkschef, gegen den nun geklagt wird, hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe damals als Unsinn bezeichnet und von Rufmord gesprochen
Der Bezirksverband habe durch das Handeln der Beklagten großen Schaden erlitten, sagte Stephanie Becker-Bösch, Vorsitzende des Bezirksverbands. «Uns geht es um die Kompensation der finanziellen Schäden und um die Klarstellung, dass derartige Geschäftspraktiken in der Awo nicht toleriert werden.»
© dpa-infocom, dpa:210122-99-127463/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH