Kontaktbeschränkungen auch für Familien

21. Januar 2021 ©
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Ab Montag gilt im Saarland eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen und Bahnen, Geschäften, Märkten, Krankenhäusern und beim Arzt müssen dann medizinische Masken getragen werden, teilte die Staatskanzlei des Saarlandes am Donnerstag mit.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Ab Montag gilt im Saarland eine verschärfte Maskenpflicht: In Bussen und Bahnen, Geschäften, Märkten, Krankenhäusern und beim Arzt müssen dann medizinische Masken getragen werden, teilte die Staatskanzlei des Saarlandes am Donnerstag mit. Dazu gehören OP-Masken und Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95. Auch in Gottesdiensten sind Stoffmasken und Tücher dann tabu. Diese Regel ist Teil einer neuen Corona-Verordnung, die der Ministerrat im Saarland am Donnerstag beschlossen hat.
Damit werden die Bund-Länder-Beschlüsse vom Dienstag zur Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar umgesetzt. «Der aktuelle Lockdown ist für uns alle eine enorme Belastung», sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Donnerstag. «Das Leben mit Corona fällt uns zunehmend schwer.» Angesichts der neuen Varianten von Corona müsse die Zahl der Neuinfektionen aber «sehr viel stärker» reduziert werden, «als es bisher der Fall ist».
Dies gehe nur mit einem verlängerten Lockdown und einigen Nachschärfungen. Wo möglich, solle Homeoffice genutzt werden. Die Präsenzpflicht an Schulen bleibe mit Ausnahme von Abschlussklassen bis zum 14. Februar ausgesetzt. Eine Betreuung in Kitas und für Schüler bis Klasse 6 sei sichergestellt. Hans appellierte an die Saarländer: «Arbeiten Sie, wann immer möglich, im Homeoffice, bringen Sie Ihre Kinder nicht in die Schule oder Kita und reduzieren Sie weiter die persönlichen Kontakte.»
Auch Saarlands Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte, es müssten jetzt «alle Anstrengungen» unternommen werden, um Kontakte zu vermeiden. «Wo immer es möglich ist, muss Homeoffice genutzt werden - auch, um diejenigen besser zu schützen, die keine Möglichkeit haben, von zu Hause zu arbeiten», sagte sie. «Die bisherigen Maßnahmen führen derzeit zu einem leicht positiven Trend, aber nicht zur Entwarnung.»
In der neuen Verordnung hat die saarländische Landesregierung zudem klargestellt, dass die Kontaktbeschränkungen auch für Personen aus dem Familienkreis gelten. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) des Saarlandes vom Mittwoch, das wegen eines Widerspruchs in der bisherigen Verordnung die Kontaktbeschränkungen im Familienkreis vorläufig außer Kraft gesetzt hatte (Az.: 2 B 7/21).
In der neuen Corona-Verordnung heißt es nun: «Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken werden auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt.» Ausnahmen könne es bei der Betreuung von Minderjährigen oder pflegebedürftiger Personen geben.
Das OVG in Saarlouis hatte wegen zweier widersprüchlicher Vorschriften in der bisherigen Verordnung die Landesregierung zur Klärung aufgefordert. Eine Regelung der Verordnung sieht vor, dass private Treffen auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt sind. Eine andere Regelung dagegen nennt als Ausnahme vom Kontaktverbot den familiären Bezugskreis.
Die neue Corona-Verordnung gilt wie im Saarland üblich für zunächst zwei Wochen, also bis zum 7. Februar. Dann werde sie überprüft, «auch wenn eine Verlängerung» aufgrund des Infektionsgeschehens wahrscheinlich sei, hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei.
© dpa-infocom, dpa:210121-99-119546/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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