Ungültige Mietpreisbremsen

21. Januar 2021 ©
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Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob Mieterinnen und Mietern wegen Problemen beim Start der Mietpreisbremse Schadenersatz vom Staat zusteht. Die Landesregierungen können seit Juni 2015 «Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten» ausweisen.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob Mieterinnen und Mietern wegen Problemen beim Start der Mietpreisbremse Schadenersatz vom Staat zusteht. Die Landesregierungen können seit Juni 2015 «Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten» ausweisen. Dort gilt der Grundsatz, dass Vermieter von neuen Mietern höchstens zehn Prozent mehr als die örtliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. In etlichen Bundesländern waren die ersten Verordnungen allerdings nicht ordnungsgemäß begründet und hatten vor Gericht keinen Bestand. Den Nachteil haben die Mieter, die nun dauerhaft mit ihren überhöhten Mieten leben müssen.
In Karlsruhe geht es um die hessische Verordnung. Der klagende Internet-Rechtsdienstleister will durchsetzen, dass das Land Mietern aus Frankfurt die zu viel gezahlte Miete erstattet. Das soll auch anderen Betroffenen den Weg zu Schadenersatz eröffnen. Ob schon ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. III ZR 25/20)
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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