Gericht setzt Kontaktbeschränkungen teils außer Vollzug

20. Januar 2021 ©
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Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Corona-Kontaktbeschränkungen im Familienkreis vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es gebe in der Corona-Verordnung des Saarlandes einen Widerspruch, den die Landesregierung nun klären müsse, teilte das OVG am Mittwoch in Saarlouis mit (Az.: 2 B 7/21).
Saarlouis (dpa/lrs) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Corona-Kontaktbeschränkungen im Familienkreis vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es gebe in der Corona-Verordnung des Saarlandes einen Widerspruch, den die Landesregierung nun klären müsse, teilte das OVG am Mittwoch in Saarlouis mit (Az.: 2 B 7/21).
Eine Regelung der Verordnung sehe vor, dass private Treffen auf einen Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt seien. Eine andere Regelung dagegen nenne als Ausnahme vom Kontaktverbot den familiären Bezugskreis, zu dem Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen gehörten.
Das OVG sieht in dem Widerspruch einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Normen. «Eine Vorschrift muss so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können», hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Anlass für die Entscheidung im Normenkontrolleilverfahrens war die Klage einer Frau aus dem Saarland. Sie hatte kritisiert, die Verordnung hindere sie, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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