Bundesgericht entscheidet über Gesundheitskarten-Alternative

19. Januar 2021 ©
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Über den Anspruch auf eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte entscheidet heute das Bundessozialgericht in Kassel. Verhandelt werden dort zwei Verfahren aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Kassel/Trier/Dortmund (dpa) - Über den Anspruch auf eine Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte entscheidet heute das Bundessozialgericht in Kassel. Verhandelt werden dort zwei Verfahren aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Die Kläger fordern, dass sie statt der Chipkarte von ihrer Krankenkassen einen Nachweis aus Papier erhalten, den sie beim Arzt vorlegen können. «Die Kläger wehren sich dagegen, dass sie ohne Verwendung der elektronische Gesundheitskarte keinen Zugang zu ärztlichen Leistungen haben», sagte eine Gerichtssprecherin (Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R)
Um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung mit der elektronischen Gesundheitskarte nachweisen. Auf dieser ist ein Chip mit Versichertendaten wie Name, Anschrift, Versichertenstatus und -nummer. Die Informationen werden beim Arztbesuch online abgeglichen und aktualisiert.
Die Kläger sehen bei der Gesundheitskarte und dem dahinter stehenden Netzwerk Sicherheitsmängel. Sensible Daten seien nicht ausreichend geschützt. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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