Ermittlungen in über 1500 Fällen
16. Januar 2021
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16. Januar 2021
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Die meisten Menschen in Niedersachsen dürften Lockdown und Maskenpflicht akzeptieren, um der Corona-Pandemie Herr zu werden. Aber es gibt Ausnahmen:
Hannover (dpa/lni) - Die meisten Menschen in Niedersachsen dürften Lockdown und Maskenpflicht akzeptieren, um der Corona-Pandemie Herr zu werden. Aber es gibt Ausnahmen: Kindergeburtstage, private Partys oder auch ein Treffen vier junger Leute, das ins Internet gestreamt wurde. Bei den Staatsanwaltschaften sind landesweit seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 insgesamt 1534 entsprechende Ermittlungsverfahren eingegangen. Die meisten davon beträfen sogenannte Ordnungswidrigkeiten, also Bußgeldverfahren, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur.
In diesen 1255 Ordnungswidrigkeitsverfahren gehe es um viele verschiedene Vorwürfe - von Verstößen gegen das Abstandsgebot über nicht getragene Masken bis hin zu unerlaubt geöffneten Bars oder Gaststätten, erklärte der Sprecher. Es gebe aber auch bislang 279 strafrechtliche Ermittlungsverfahren, darunter fielen beispielsweise Verstöße gegen Quarantäneanordnungen. Es kann aber auch um Verstöße gegen Auflagen gehen, die ein an Covid-19 Erkrankter «im Bewusstsein seiner Erkrankung begeht». So etwa in Göttingen, wo im Mai 2020 ein 27-Jähriger trotz einer Corona-Infektion ins Fitnessstudio gegangen sein soll.
Die Staatsanwaltschaft erhob in dem Fall Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Mitarbeiter der Stadt Göttingen sollen den Mann erkannt haben. Der 27-Jährige habe die Gesundheit anderer Menschen gefährdet.
Teils kommt es zu fast skurrilen Situationen, wenn die Verstöße auffliegen: Bei einem Zwillingsgeburtstag in Hameln war es den 30 Erwachsenen und Kinder kürzlich offensichtlich ziemlich klar, dass ihre Feier angesichts der Corona-Regeln illegal war, denn: Sie versuchten noch, sich vor den Beamten zu verstecken. Eine Frau schloss sich mit fünf Kindern in der Toilette ein, andere krochen in Schränke oder versteckten sich hinter Türen. Die Feier wurde dennoch aufgelöst und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die 15 Erwachsenen eingeleitet. Jeden Erwachsenen erwartet wohl ein Bußgeld von 150 Euro.
In Moringen im Landkreis Northeim streamten zwei Frauen und zwei Männer ein gemeinsames Treffen ins Internet. Die Folge: Weil die jungen Leute aus vier verschiedenen Haushalten stammten, beendete die Polizei das Treffen. Auch hier wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH