Hessen macht sich für längeren Insolvenzschutz stark
15. Januar 2021
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Hessen macht sich angesichts der verzögerten Auszahlung staatlicher Corona-Hilfen dafür stark, den Insolvenzschutz für krisengeplagte Unternehmen um zwei Monate zu verlängern. Das Land habe sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem «Handelsblatt» (Freitag).
Wiesbaden (dpa) - Hessen macht sich angesichts der verzögerten Auszahlung staatlicher Corona-Hilfen dafür stark, den Insolvenzschutz für krisengeplagte Unternehmen um zwei Monate zu verlängern. Das Land habe sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem «Handelsblatt» (Freitag).
Aufgrund der Corona-Pandemie und der zunächst kaum abschätzbaren negativen Folgen für die Wirtschaft hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die strengen Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für Überschuldung gibt es bis Ende Januar noch Ausnahmen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht stellte eine weitere Schonfrist für jene Betriebe in Aussicht, die noch auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warten. Sie setze sich dafür ein, die Antragspflicht für diese Unternehmen über den 31. Januar hinaus auszusetzen, hatte die SPD-Politikerin kürzlich gesagt.
Al-Wazir und Boddenberg begründeten ihren Vorstoß damit, dass verhindert werden solle, grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Coronakrise in die Insolvenz rutschen zu lassen. «Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber es wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss», warnten sie. «Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften.»
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH