AfD darf kein Wahlkampf-Video in Halle in Birkenfeld drehen
15. Januar 2021
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15. Januar 2021
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Die AfD darf in einer Mehrzweckhalle im Kreis Birkenfeld kein Video für den rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf drehen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte nach Mitteilung vom Freitag ihren entsprechenden Eilantrag gegen eine Entscheidung der Ortsgemeinde Herborn ab.
Koblenz/Herborn (dpa/lrs) - Die AfD darf in einer Mehrzweckhalle im Kreis Birkenfeld kein Video für den rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf drehen. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte nach Mitteilung vom Freitag ihren entsprechenden Eilantrag gegen eine Entscheidung der Ortsgemeinde Herborn ab. Diese hatte sich geweigert, die Halle der AfD für Videoaufnahmen zur Verfügung zu stellen.
Laut Gericht ergibt sich zwar aus dem Grundgesetz die Verpflichtung von Gemeinden, alle Parteien gleich zu behandeln, wenn sie ihre Einrichtungen der Politik zur Verfügung stellen. In diesem Fall sei jedoch aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich, dass schon Parteien die Halle bekommen hätten - also müsse die Ortsgemeinde auch nicht der AfD grünes Licht geben. Die Kommune könne zudem nicht ohne die Zustimmung eines örtlichen Vereins die Halle freigeben. Die Gemeinde und der Verein sind je zur Hälfte Eigentümer.
Die AfD Rheinland-Pfalz wusste nach eigenen Angaben vorher nichts von den aktuellen Eigentumsverhältnissen. «Ein privatrechtlicher Verein kann nicht gezwungen werden, dass wir die Halle kriegen», sagte Parteisprecher Robin Classen. Die AfD werde das Video für die am 14. März geplante Landtagswahl an irgendeinem anderen Ort drehen - und keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen, obwohl dieser Schritt laut Verwaltungsgericht möglich wäre. Classen wies darauf hin, dass die AfD die Halle schon früher einmal für die Wahl von Direktkandidaten genutzt habe.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH