Gekündigter bricht ein und stiehlt
14. Januar 2021
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Weil er aus Ärger über die Kündigung bei seinem Ex-Chef eingebrochen ist, der im Urlaub war, hat das Amtsgericht Neubrandenburg einen Mann zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Richterin Tanja Krüske sprach den 43-Jährigen am Donnerstag des Wohnungseinbruchsdiebstahls schuldig.
Neubrandenburg (dpa/mv) - Weil er aus Ärger über die Kündigung bei seinem Ex-Chef eingebrochen ist, der im Urlaub war, hat das Amtsgericht Neubrandenburg einen Mann zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Richterin Tanja Krüske sprach den 43-Jährigen am Donnerstag des Wohnungseinbruchsdiebstahls schuldig. Der Verurteilte hatte den Diebstahl in Dargun (Mecklenburgische Seenplatte) im Frühjahr 2019 gestanden. «Das war Mist», sagte der arbeitslose Mann nun vor Gericht.
Er habe damals «auf Facebook Bilder gesehen, wie sich der Chef in Italien im Urlaub aalte.» Das habe ihn geärgert, weil der Handwerker ihm noch Geld geschuldet habe. Deshalb habe er mit einem Bekannten dort Unterhaltungselektronik, Bargeld und sogar die Sparbüchse der Cheftochter mit 60 Euro gestohlen. Ein Teil der Beute wurde bei dem 43-Jährigen damals wiedergefunden. Seinen Komplizen mit dem anderen Teil der Beute verriet er aber nicht.
Die Richterin setzte die Haftstrafe trotz einer langen Vorstrafenliste des Verurteilten «letztmals» zur Bewährung aus - mit drei Jahren Bewährungszeit. «Machen sie nochmal was, gehen sie ab», sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haftstrafe verlangt, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH