Eilantrag am Oberverwaltungsgericht gegen 15-Kilometer-Regel
Das Land hatte in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie im Oberbergischen Kreis eine umstrittene 15-Kilometer-Regel eingeführt. Bewohner aus diesen Kreisen dürfen das Gebiet nur verlassen, «soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.» Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Kriterium für die Einschränkung des Bewegungsradius ist eine Infektionsrate von «deutlich über 200» gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
Die Regionalverordnung war überraschend über Nacht am Dienstag in Kraft getreten und hatte bei betroffenen Kreisen und in der Opposition scharfe Kritik ausgelöst. Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar.
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