Eilantrag am Oberverwaltungsgericht gegen 15-Kilometer-Regel

13. Januar 2021 ©
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Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist ein erster Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius von Bewohnern extremer Corona-Hotspots in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Antragsteller sei ein Mann aus Oer-Erkenschwick im betroffenen Kreis Recklinghausen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.
Münster (dpa/lnw) - Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist ein erster Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius von Bewohnern extremer Corona-Hotspots in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Antragsteller sei ein Mann aus Oer-Erkenschwick im betroffenen Kreis Recklinghausen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Er beantrage, dass der zentrale Teil der neuen Regionalverordnung der CDU/FDP-Landesregierung außer Kraft gesetzt werde.
Das Land hatte in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie im Oberbergischen Kreis eine umstrittene 15-Kilometer-Regel eingeführt. Bewohner aus diesen Kreisen dürfen das Gebiet nur verlassen, «soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.» Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen. Kriterium für die Einschränkung des Bewegungsradius ist eine Infektionsrate von «deutlich über 200» gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
Die Regionalverordnung war überraschend über Nacht am Dienstag in Kraft getreten und hatte bei betroffenen Kreisen und in der Opposition scharfe Kritik ausgelöst. Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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