Außer «Rheinkomet» andere Lichtshows möglich

13. Januar 2021 ©
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Am 240 Meter hohen Rheinturm an der Düsseldorfer Rheinpromenade kann es neben der Lichtshow «Rheinkomet» weitere Installationen geben. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch die Klage einer Stiftung ab, die 2016 eine aus starken einzelnen Strahlen bestehende Installation mit dem Titel «Rheinkomet» gezeigt hatte und gegen eine andere, im Oktober 2020 geplante Lichtshow vorgegangen war.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Am 240 Meter hohen Rheinturm an der Düsseldorfer Rheinpromenade kann es neben der Lichtshow «Rheinkomet» weitere Installationen geben. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch die Klage einer Stiftung ab, die 2016 eine aus starken einzelnen Strahlen bestehende Installation mit dem Titel «Rheinkomet» gezeigt hatte und gegen eine andere, im Oktober 2020 geplante Lichtshow vorgegangen war. Diese sei aber so verschieden, dass sie nicht gegen das Urheberrecht verstoße, teilte das nun mit.
Die Richter befanden, der weithin sichtbare «Rheinkomet» mit seinen weißen Strahlen sei ein Werk der bildenden Kunst. Dagegen stehe bei der anderen Lichtshow die individuell gestaltete Fläche, die auf den Schaft des Rheinturms selbst projiziert werde, im Mittelpunkt. Da die Wortmarke «Rheinkomet» nicht verwendet wurde, bestehe kein Unterlassungsanspruch aus Markenrecht. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Mit einer einstweiligen Verfügung des s hatte die Stiftung sich zunächst durchsetzen können.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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