Bayern missachtet Frist für Schutzmaßnahmen gegen Radon
12. Januar 2021
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12. Januar 2021
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Die wirft dem Umweltministerium vor, Gebiete mit einer hohen Konzentration des Edelgases Radon nicht rechtzeitig ausgewiesen zu haben. «Daran sind verpflichtende Schutzmaßnahmen für Hausbesitzer und Arbeitgeber geknüpft.
München (dpa/lby) - Die wirft dem Umweltministerium vor, Gebiete mit einer hohen Konzentration des Edelgases Radon nicht rechtzeitig ausgewiesen zu haben. «Daran sind verpflichtende Schutzmaßnahmen für Hausbesitzer und Arbeitgeber geknüpft. Passiert ist aber bisher überhaupt nichts in Bayern», kritisiert -Umweltexperte Florian von Brunn, der eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema gestellt hatte. In der Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hieß es: «Die Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete wird nach Vorliegen aller relevanter Daten veröffentlicht.»
Eigentlich mussten die Bundesländer laut Strahlenschutzgesetz bis Ende 2020 ermitteln, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration zu erwarten ist - sogenannte Radon-Vorsorgegebiete. Dort gelten dann strenge Vorgaben für Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss.
«Es geht um dringenden Gesundheitsschutz für Hausbesitzer, Mieterinnen und Mieter sowie Beschäftigte in Firmen», betonte von Brunn. Im Freistaat komme das Gas vor allem in Oberbayern, Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken in teilweise lebensgefährdender Konzentration im Boden vor.
Radon ist nicht zu sehen, zu riechen oder zu schmecken. Bürgern in Regionen mit hoher Belastung wird daher empfohlen, regelmäßig zu lüften und undichte Stellen in Keller und Erdgeschoss abdichten zu lassen. Wird das Gas über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich das Risiko für Lungenkrebs.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH