Kritik von CDU an Ministerin Spiegel nach Gerichtsurteil
7. Januar 2021
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Nach der Niederlage des rheinland-pfälzischen Familienministeriums in einem Rechtsstreit um eine Stellenbesetzung hat die oppositionelle CDU Ressortchefin Anne Spiegel (Grüne) kritisiert. «Die Entscheidung dokumentiert, dass auch in dem von Frau Spiegel geführten Ministerium nicht nach Recht und Gesetz befördert wird», erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, am Donnerstag.
Mainz (dpa/lrs) - Nach der Niederlage des rheinland-pfälzischen Familienministeriums in einem Rechtsstreit um eine Stellenbesetzung hat die oppositionelle CDU Ressortchefin Anne Spiegel (Grüne) kritisiert. «Die Entscheidung dokumentiert, dass auch in dem von Frau Spiegel geführten Ministerium nicht nach Recht und Gesetz befördert wird», erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, am Donnerstag. Es stelle sich die Frage, ob Spiegel die Richtige sei, um die rechtswidrige Beförderungspraxis im Umweltministerium in den Griff zu bekommen, «wenn sich ihr eigentliches Ministerium ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht», sagte Brandl. Die CDU werde über weitere Schritte beraten, sobald die Urteilsbegründung veröffentlicht ist.
Spiegel hat mit Beginn des Jahres das Ressort der zurückgetretenen Umweltministerin (Grüne) Ulrike Höfken mit übernommen. Die Besetzung von Stellen in Ministerien des Landes ist seit September vergangenen Jahres zu einem Politikum geworden. Damals wurde ein OVG-Urteil bekannt, in dem nach der Beschwerde einer Beamtin die Beförderungspraxis im Umweltministerium als «grob rechtswidrig» bezeichnet wurde. Am 25. November gab Höfken ihren vorzeitigen Rücktritt zum Jahresende bekannt.
In dem jetzt entschiedenen «Konkurrentenstreitverfahren» lehnte das Verwaltungsgericht Mainz den Antrag der nicht ausgewählten Bewerberin um eine Stelle im Familienministerium nach Angaben des Ministeriums zunächst ab. In der nächsten Instanz folgte das OVG in Koblenz aber der Beschwerde der Antragstellerin. Grund hierfür sei der formelle Fehler, dass versäumt worden sei, den Personalrat, der der Einstellung zum damaligen Zeitpunkt zugestimmt habe, ein weiteres Mal mit der Besetzung zu befassen. «Den Fehler bedauern wir sehr», teilte das Ministerium am Mittwochabend mit. Als Konsequenz aus dem Urteil werde die Auswahlentscheidung unter Beachtung der Entscheidung des OVG neu getroffen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH