Einschränkung der Bewegung zielt auf Ausflüge ab
5. Januar 2021
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5. Januar 2021
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Die beschlossene Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Menschen in Corona-Hotspots wird nach Einschätzung von Ministerpräsident Volker (CDU) für Hessen keine große Bedeutung haben. Es gehe dabei vor allem um das Freizeitverhalten und Tagesausflüge, sagte am Dienstag.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die beschlossene Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Menschen in Corona-Hotspots wird nach Einschätzung von Ministerpräsident Volker (CDU) für Hessen keine große Bedeutung haben. Es gehe dabei vor allem um das Freizeitverhalten und Tagesausflüge, sagte am Dienstag. Der Weg zur Arbeit könne ja niemandem verboten werden.
Bund und Länder hatten sich bei einer Schalte zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie darauf geeinigt, dass Menschen in Regionen mit vielen Corona-Neuinfektionen sich ohne triftigen Grund nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort frei bewegen dürfen. Die Regelung soll künftig ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern gelten. sagte, derzeit gebe es seiner Kenntnis nach nur zwei Kreise im Land, die momentan eine höhere Inzidenz als 200 haben.
Als weitere Beispiele für triftige Gründe, die eine Ausnahme von der Beschränkung rechtfertigen, nannte er den Besuch von Kindern, die weiter als 15 Kilometer vom anderen Elternteil entfernt wohnen. Auch die Teilnahme an Gottesdiensten und Demonstrationen sei weiterhin möglich. «Das wird für Hessen eine überschaubare Wirkung haben», sagte .
In Hessen gilt bislang, dass Kreise und kreisfreie Städte ab einer Inzidenz von 200 nächtliche Ausgangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen erlassen müssen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH