Anwalt nennt Chats mit Zeugen rechtmäßiges Polizeihandeln
4. Januar 2021
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4. Januar 2021
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Im Prozess gegen einen Thüringer Polizisten wegen mutmaßlichen Verrats von Dienstgeheimnissen hat der Verteidiger des Mannes die Vorwürfe zurückgewiesen. Dass der 42-Jährige nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt interne Informationen der Polizei an eine Frau weitergegeben habe, sei «rechtmäßiges Polizeiverhalten», sagte der Anwalt am Montag zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Weimar.
Weimar (dpa/th) - Im Prozess gegen einen Thüringer Polizisten wegen mutmaßlichen Verrats von Dienstgeheimnissen hat der Verteidiger des Mannes die Vorwürfe zurückgewiesen. Dass der 42-Jährige nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt interne Informationen der Polizei an eine Frau weitergegeben habe, sei «rechtmäßiges Polizeiverhalten», sagte der Anwalt am Montag zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Weimar. Die Frau sei für den Polizisten eine Informantin gewesen. «Einen Informanten muss man füttern, das ist ein Geben und Neben, sonst kriege ich von einem Informanten nichts.»
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies diese Darstellung scharf zurück. Die von dem Mann mutmaßlich angewandten Methoden seien rechtswidrig, sagte sie. Der Angeklagte sei «ein schwarzes Schaf» und bringe all die Beamten der Polizei in Misskredit, die ihre Arbeit vorschriftsmäßig erledigten.
In ihrer Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last, in den Jahren 2017 und 2018 in insgesamt 35 Fällen Informationen beispielsweise aus den internen Computersystemen der Polizei an Dritte weitergeleitet zu haben. Teilweise soll der Mann von der Frau, mit der er dazu über einen Messengerdienst chattete, Sex als Gegenleistung verlangt haben.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH