Neues Gifttiergesetz in NRW in Kraft getreten
1. Januar 2021
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Das neue Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das neue Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit. Immer wieder sei es in der Vergangenheit zu Vorfällen gekommen, bei denen entwischte Gifttiere eine öffentliche Gefahr darstellten und aufwendige und teure Such-und Bergungsaktionen zur Folge hatten.
Das Gesetz verbietet nun den Kauf bestimmter gefährlicher Schlangen, Spinnen oder Skorpione. Wer bereits solche Tiere hält, muss künftig strenge Vorgaben erfüllen. Das Gesetz gilt zunächst für fünf Jahre. Unter anderem müssen Halter künftig alle ihre giftigen Tiere bei den Behörden melden, ein Führungszeugnis vorlegen und ab Mitte 2021 auch eine hohe Haftpflichtversicherung vorweisen.
Verstöße gegen das neue Gesetz sollen teuer werden: Bis zu 50 000 Euro oder gar zwei Jahre Haft drohen, wenn man zum Beispiel ein Gifttier aussetzt. Schlangenhalter und deren Interessensverband hatten die Novelle kritisiert. Die kommunalen Spitzenverbände dagegen begrüßten das Gesetz grundsätzlich.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH