Verwaltungsgericht kippt Feuerwerksverbot auf Privatgrund
30. Dezember 2020
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30. Dezember 2020
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Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat ein Böllerverbot des Landkreises Offenbach im Bezug auf private Grundstücke gekippt. Die Richter hätten es als unverhältnismäßig angesehen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch.
Offenbach/Darmstadt (dpa/lhe) - Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat ein Böllerverbot des Landkreises Offenbach im Bezug auf private Grundstücke gekippt. Die Richter hätten es als unverhältnismäßig angesehen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Zudem seien nicht genug Gründe erkennbar gewesen, wie das Verbot der Eindämmung des Coronavirus dienen soll. Der Landkreis hat seine Regelung inzwischen angepasst und nur Feuerwerk auf öffentlichen Flächen verboten. Zuvor hatte die «Offenbach Post» über das Thema berichtet. (Az.: 4L 2161/20.DA)
Der Landkreis Offenbach hatte durch eine Allgemeinverfügung das Zünden von Feuerwerk jeglicher Kategorien im gesamten Kreisgebiet wegen der Corona-Pandemie verboten. Dagegen klagten laut Verwaltungsgericht Privatleute - mit Erfolg. Nach der Eil-Entscheidung des Gerichts änderte der Landkreis seine Regelung. Nun gibt es nur eine Empfehlung, auf Feuerwerk auf privaten Grund zu verzichten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH