Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh abgelehnt
30. Dezember 2020
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Ein gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh ist am Verwaltungsgericht Minden abgelehnt worden. Das Gericht sei der Argumentation des Antragsstellers nicht gefolgt, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.
Gütersloh (dpa/lnw) - Ein gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis Gütersloh ist am Verwaltungsgericht Minden abgelehnt worden. Das Gericht sei der Argumentation des Antragsstellers nicht gefolgt, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.
Im Kreis Gütersloh gilt seit Montag wegen hoher Corona-Infektionszahlen, dass von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens das Haus nur aus gewichtigen Gründen verlassen werden darf. Dagegen hatte sich der Antragsteller aus Rietberg gewandt: Zur Eindämmung der Infektionen seien die allgemeinen Kontaktbeschränkungen ausreichend.
Der Gerichtssprecherin zufolge könnte es noch ein Hauptsacheverfahren in der Sache geben. Ein solches sei aber noch nicht anhängig. Der Beschluss vom Mittwoch sei zudem noch nicht rechtskräftig und eine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH