Polizei meldet wenig Verstöße
Die nächtlichen bedeuten, dass zwischen 21.00 und 05.00 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum wegen der Corona-Pandemie nur noch aus wenigen triftigen Gründen erlaubt ist. Das sind etwa Notfälle, der Weg zur Arbeit oder das Gassigehen mit dem Hund.
Im schwäbischen Oberstaufen feierten den Angaben zufolge am Freitagabend vier Menschen aus mehr als zwei Haushalten in einem Bauwagen mit reichlich Bier. Bei Nördlingen war eine 21-Jährige nach Mitternacht mit ihrem Wagen auf dem Heimweg von einer Familienfeier - sie erhielt eine Anzeige.
Schwer betrunken und in Schlangenlinien war ein 41 Jahre alter Autofahrer in Illertissen unterwegs: Eine Kontrolle am Samstag gegen 2.00 Uhr ergab 1,5 Promille.
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