Kirchen wollen Präsenz zeigen

24. Dezember 2020 ©
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Nordrhein-Westfalen feiert Heiligabend im Corona-Lockdown - und das bedeutet Einschränkungen auf vielen Gebieten. Ab Montag gilt dann eine neue Einreiseverordnung.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen feiert Heiligabend im Corona-Lockdown - und das bedeutet Einschränkungen auf vielen Gebieten. Ab Montag gilt dann eine neue Einreiseverordnung.
GOTTESDIENSTE
Trotz Corona-Pandemie und Lockdown wollen die Kirchen in NRW an Heiligabend präsent sein. Sie setzen dabei auf digitale Gottesdienste und Christmetten unter strengen Auflagen. Viele Gottesdienste werden live im Internet, im Radio oder Fernsehen übertragen. Präsenzgottesdienste sind unter strengen Hygieneauflagen weiterhin erlaubt.
Evangelische Präsenzgottesdienste finden in NRW in der Praxis aber kaum statt, weil die Kirchenleitungen überwiegend davon abgeraten haben. Auch viele katholische Pfarreien haben sich gegen Präsenzgottesdienste entschieden, allerdings nicht so flächendeckend wie bei den Protestanten. Eine generelle Absage von Gottesdiensten lehnen beide Kirchen ab - die Entscheidung müsse jeweils vor Ort getroffen werden.
Wegen hoher Corona-Fallzahlen und großer Auslastung mehrerer Krankenhäuser hat der Oberbergische Kreis Präsenzgottesdienste bis zum 10. Januar verboten. Dies gilt für die Kommunen Radevormwald, Gummersbach, Bergneustadt, Nümbrecht und Waldbröl. Der Kreis appelliert an alle anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kreisgebiet, ebenfalls auf entsprechende Präsenzveranstaltungen zu verzichten.
FAMILIENBESUCHE
Die Corona-Bestimmungen sind über die Festtage ein wenig gelockert: Möglich sind Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
BESUCH IN PFLEGEHEIMEN
Die Betreiber von Pflegeheimen appellieren an Angehörige, jeden Besuch über die Feiertage abzuwägen. Trotz der hohen Infektionszahlen sind Alten- und Pflegeheime aber offen. Nordrhein Westfalen investiert 13,8 Millionen Euro, damit über die Weihnachtstage genügend Personal in Altenheimen für Corona-Schnelltests zur Verfügung steht.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch entschieden, dass ein Pflegeheim Besucher zurückweisen darf, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Das Gericht gab einem Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen statt. Das Pflegeheim hatte sich mit dem Antrag gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung «Pflege und Besuche» des NRW-Gesundheitsministeriums gewandt.
EINREISEVERORDNUNG FÜR NACH DEN FESTTAGEN
Nach Bayern führt auch Nordrhein-Westfalen eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein. Alle Reiserückkehrer aus solchen Gebieten außerhalb Deutschlands unterliegen von Montag an (28. Dezember) in Nordrhein-Westfalen einer Corona-Testpflicht. Sie sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden. Das geht aus einer am Mittwochabend veröffentlichten Corona-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.
Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Am Dienstag hatte bereits Bayern eine solche Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beschlossen - dort gilt sie bereits seit Mittwoch.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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